BusinessDatenschutzFeatureInformationssicherheitMarkt und AnbieterNetzwerksicherheitNewsSecuritySicherer IT-BetriebThreat
Seit über sechs Monaten liegt meine Datenschutzbeschwerde beim Hessischen Datenschutzbeauftragten. Kein Abschluss. Keine erkennbare Entscheidung. Keine transparente Zeitperspektive. Die DSGVO verpflichtet Aufsichtsbehörden in Art. 57 Abs. 1 lit. f, Beschwerden zu prüfen und den Beschwerdeführer ...