EU-Datenschutz-Grundverordnung: Netskope bietet Services zur Bewertung des Cloud-Risikos und Einhaltung der Verordnung an

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Netskope, Anbieter zur Absicherung von Cloud-Anwendungen, gibt heute die Verfügbarkeit von zwei neuen Services bekannt, die Unternehmen bei der Umsetzung und Einhaltung der bevorstehenden EU-Datenschutz-Grundverordnung (GDPR) unterstützen: die Netskope Cloud-Risiko-Bewertung und den Netskope Cloud-Richtlinien- und Update-Service.

Die Netskope Cloud-Risiko-Bewertung gibt einen Überblick über alle Cloud-Anwendungen, die im Netzwerk eines Unternehmens genutzt werden. Des Weiteren prüft sie, wie gut das Unternehmen auf die Datenschutzverordnung vorbereitet ist, ob die genutzten Apps mit den Richtlinien des Unternehmens übereinstimmen und erstellt eine Datei, die die bestehenden Regulierungen darstellt. Zusätzlich kann der Service Empfehlungen zur Minderung von Risiken und zur Cloud-Nutzung in Übereinstimmung mit den Regeln eines Unternehmens abgeben.

Der Netskope Cloud-Richtlinien- und Update-Service unterstützt Unternehmen bei der Erstellung eines Programms zur Vereinbarkeit von Cloud-Apps und bestehenden Unternehmensrichtlinien. Zudem hilft er Sicherheitsteams bei der laufenden Einhaltung der Richtlinien durch das Implementieren von Sicherheitsrichtlinien und der Optimierung des Workflows. Dabei achtet der Dienst besonders auf die Anforderungen der Datenschutzverordnung in Bezug auf Clouds. Der Service kann an die Abläufe und bestehenden Technologien jedes Unternehmens angepasst werden.

Zusätzlich gibt Netskope heute die Veröffentlichung eines Vorbereitungspakets bekannt, dass Unternehmen bei der Einhaltung des Datenschutzgesetztes unterstützt. Das Paket enthält ein detailliertes White Paper, das auf das anstehende Gesetz und die Verpflichtungen des Unternehmens in Bezug auf Coud-App-Nutzung eingeht, eine Checkliste sowie ein Best Practice-Webinar und persönliche Workshops.

Die aktualisierte, europäische Datenschutz-Grundverordnung wird voraussichtlich 2016 fertig gestellt und 2017 oder 2018 in Kraft treten. Für Unternehmen bedeutet die Einführung, dass sie geeignete Maßnahmen ergreifen müssen, um die Sicherheit und ordnungsgemäße Verwendung von persönlichen Daten zu gewährleisten. Das bevorstehende Gesetz bezieht sich sowohl auf gespeicherte als auch verarbeitete Daten, einschließlich unstrukturierter Inhalte, die persönliche Daten enthalten (PII). Auch Daten von Cloud-Anwendungen sind von dem Gesetz betroffen.

Eine große Herausforderung für Unternehmen wird das Handling von persönlichen Daten sein, die unstrukturiert verarbeitet werden. Das geschieht beispielsweise durch Mitarbeiter, die cloud-basiertes File-Sharing, Apps zur Steigerung der Produktivität oder für kollaboratives Arbeiten nutzen. Gleiches gilt für das Management von Kundenkontakten oder HR-Daten sowie für Anwendungen für das Finanz- und Rechnungswesen. Mit dem neuen Gesetz liegt es in der Verantwortung der Unternehmen, diese Daten vor Verlust, Veränderung und unbefugter Verarbeitung zu schützen. Das gilt auch, wenn Mitarbeiter Cloud-Dienste nutzen, die zuvor nicht genehmigt wurden und nicht vom Unternehmen aus kontrolliert werden – die sogenannte „Schatten-IT“.

Eine Maßnahme, die Unternehmen ergreifen können, um die Datenschutzverordnung einzuhalten, ist die Kontrolle der Interaktionen via Cloud. Das kann durch folgende Schritte erreicht werden:

  • Das Aufdecken und Überwachen aller Cloud-Anwendungen, die von Mitarbeitern genutzt werden
  • Wissen, welche persönlichen Daten Mitarbeiter per Cloud verarbeiten
  • Die Sicherung von Daten durch Unternehmensrichtlinien, die sicherstellen, dass unkontrollierte Cloud-Services nicht zur Speicherung und Verarbeitung von persönlichen Daten verwendet werden
  • Mitarbeitern aufzeigen, welche Services von der IT-Abteilung genehmigt worden sind
  • Einen Anbieter zur Absicherung von Cloud-Anwendungen einsetzen, um Unternehmen auf die Datenschutzverordnung für Cloud-Services vorzubereiten und um sicherzustellen, dass alle Daten in und aus der Cloud geschützt sind

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Quelle: Netskope