Kommentar zur Pressemitteilung des ULD

Das Thema der Zulässigkeit insbesondere auch des Facebook Like-Buttons wurde erst kürzlich im Rahmen wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen heiß diskutiert. Als gerichtlich entschieden wurde, dass ein Verstoß gegen Datenschutzrecht zumindest wettbewerbsrechtlich nicht relevant sei, war in die Diskussion kurzzeitig etwas Ruhe eingekehrt.

Durch die Pressemitteilung des ULD ist das Thema jedoch brisanter geworden als jemals zuvor. Die Diskussion erstreckt sich nunmehr nicht mehr nur auf den Like-Button, sondern auch auf die „Fanpages“, also die Profile bei Facebook. Diese sollen nach Ansicht des ULD wegen Verstößen gegen das Telemediengesetz (TMG) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) entfernt werden. Hauptkritikpunkt ist die Datenübertragung in die USA und das dauerhafte Tracking im Rahmen der sog. „Reichweitenanalyse“.

Das ULD beschäftigt sich schon seit geraumer Zeit mit dem Thema Facebook. In diesem Zusammenhang wurde am 19.08.2011 eine Datenschutzrechtliche Bewertung der Reichweitenanalyse durch Facebook herausgegeben.

Die Aufforderung des ULD zur Entfernung der Facebook-Dienste ist übrigens zumindest im Land Schleswig-Holstein durchaus ernst zu nehmen. Das ULD ist als Anstalt des öffentliche Rechts nach Landesrecht befugt, den Datenschutz in Schleswig-Holstein nicht nur zu überwachen, sondern auch Untersagungsverfügungen zu erlassen und Bußgeldverfahren einzuleiten.

Bereits jetzt wird durch die Ankündigung solcher Maßnahmen ein großer Druck auf Facebook ausgeübt. Es bleibt abzuwarten, inwieweit das ULD seinen Ankündigungen Taten folgen lässt. Im Zweifel müsste gegen jeden Webseitenbetreiber aus Schleswig-Holstein, der den Like-Button nutzt, eine Unterlassungsverfügung ergehen. Ob das tatsächlich so durchgeführt wird, ist schon aus Gründen des enormen Verwaltungsaufwands mehr als fraglich. Darüber hinaus dürfte es interessant sein, wie man auf den datenschutzrechtlichen Aktionismus im Land Schleswig-Holstein auf Bundesebene reagiert. Das ULD hat auf jeden Fall einen Schritt gewagt, der voraussichtlich auch bundesweit noch für sehr viel Wirbel sorgen wird.