Internet-Plattformen, die Zahlungsdienste für Dritte erbringen, sind nach dem Urteil des LG Köln bei der BaFin erlaubnispflichtig. Das gilt auch schon für kleine Plattformen, die Zahlungen z.B. über PayPal entgegennehmen und weiterleiten. In unserem vorhergehenden ...
Tagarchive: Erlaubnispflicht
Kürzlich entschied das Landgericht Köln, dass Plattformen, die Bestellungen vermitteln, und dabei für Dritte Zahlungen entgegennehmen, eine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) benötigen (LG Köln, Urteil vom 29.09.2011, Az. 81 O 91/11). Das Urteil ...