Hacktivismus – ein Schutzschild für Gesetzesbrecher?

Chris Vaughan

Ein Kommentar von Chris Vaughan, VP Technical Account Management & Enterprise Services EMEA bei Tanium 

Hacker sind neugierige, kreative Menschen, die ihr Wissen nutzen, um Probleme zu bewältigen und Lösungen zu entwickeln. Sie sind nicht von vornherein Kriminelle, und es ist wichtig, das zu erkennen. Einige von ihnen nutzen ihre Möglichkeiten der kreativen Problemlösung und ihr technisches Wissen, um eine soziale oder politische Botschaft zu verbreiten. Auch bei dieser modernen Form des Aktivismus werden oftmals gesetzliche Grenzen überschritten, um die Ziele der Bewegung zu erreichen.  

Meiner Meinung nach ist es wichtig zu erkennen, wie sich Hacktivisten von anderen Hackern unterschieden: Sie überschneiden sich zwar im grundsätzlichen technischen Interesse und in ihren Fertigkeiten, setzen diese aber unterschiedlich ein: Hacking an sich ist nicht illegal und sollte vor dem Gesetz dementsprechend behandelt werden. Viele Hacker arbeiten in ihrer eigenen Umgebung und nutzen ihre Fähigkeiten dazu, Open-Source-Lösungen zu entwickeln und an Forschungsprojekten mitzuwirken. In vielen Unternehmen ist es heutzutage sogar üblich, Hacker mit der Lösung gewisser Probleme zu beauftragen. Sie finden kreative Ansätze und können durch ihr technisches Verständnis einen Mehrwert liefern. Solange sie sich an die für sie geltenden Lizenzvereinbarungen und den Verhaltenskodex des Unternehmens halten, können Hacker eine große Bereicherung für IT- und Sicherheitsteams sein. Hacktivisten dagegen handeln in privatem oder politischem Interesse und machen sich oftmals strafbar, indem sie ihre Botschaften verbreiten. 

Für die Einordnung, ob sich Hacktivisten oder Hacker moralisch verwerflich verhalten oder nicht, spielt ihre Handlungsabsicht eine wichtige Rolle. Aktivismus dient an sich meist einem guten Zweck, dies kann von Hacktivisten allerdings nicht als Freifahrtschein genutzt werden, um Gesetze zu brechen. Genauso wie für alle anderen Hacker gilt: sämtliche Handlungen müssen im Rahmen der Rechtslage bleiben. 

 Hacker können Forscher sein. Hacker können Hacktivisten sein. Hacker können aber auch weder das eine noch das andere sein, dies ist abhängig von ihrer Motivation und der Art und Weise, wie sie ihre Fähigkeiten und Kenntnisse in die Praxis umsetzen. Wichtig ist deshalb, dass ihr Handeln anhand ihrer Intention bewertet wird.