Sichere Datenlöschung – unverzichtbarer Bestandteil des Datenschutzes!

Das Abhandenkommen von Unternehmensdaten wird häufig mit gestohlenen Laptops und oder dem Eindringen in Firmennetzwerke assoziiert. Eine andere, viel subtilere Ursache wird aber meist vernachlässigt: Die Weitergabe ungelöschter Datenträger und die unsachgemäße Entsorgung durch die Unternehmen selbst!

Es war jedoch kein Einzelfall, dass auf dem Gebrauchtmarkt gehandelte Festplatten vertrauliche Daten enthielten, die wiederhergestellt werden konnten.

Das Abschöpfen vermeintlich gelöschter Daten von Datenträgern durch Unbefugte kann für existenzbedrohend sein. Unbefugte, die zufällig oder gezielt in den Besitz brisanter Unternehmensdaten gelangen …

Für die Datenwiederherstellung benötigt man nur geringes Fachwissen. Mit gängigen Softwaretools ist eine Wiederherstellung oft problemlos möglich.

In der öffentlichen Wahrnehmung ist der Schutz der elektronisch gespeicherten Daten in der Regel mit dem Einsatz von  Virenschutzprogrammen, Firewalls, Kryptographie, Berechtigungsstrukturen für Datenverarbeitung, Zugangs-/Zutrittskontrolle und  Personalschulung präsent. Aber die sichere Löschung am Ende eines PC-Lebens?

Einen alten Rechner oder eine Festplatte weiterzuverkaufen ist sinnvoll. Der Abfluss von Daten, die bis dahin sorgsam geschützt waren, kann diesen buchhalterischen Erfolg ins Gegenteil verkehren und .

Nach einer Studie sind 10 % der Fälle von Datenverlust auf unzureichende Datenlöschung zurückzuführen. Viele Unternehmen und Verantwortliche verlassen sich bei der Ablösung alter Technik auf ihre IT-Dienstleister, ohne sich die Löschung oder den Verbleib des alten Equipments dokumentieren zu lassen. Datenschutzvereinbarungen beziehen sich meist nur  auf den laufenden Betrieb jedoch nicht auf die Entsorgung/Rückgabe.

Die Anlässe, wenn Datenträger das Unternehmen verlassen, sind nicht nur der Verkauf und die Verschrottung, sondern auch Garantiefälle oder einfach die Rückgabe an den Leasinggeber.

An diesen Stellen droht die Gefahr des ungewollten Bekanntwerdens von Unternehmensdaten und somit ein Datenskandal. Die gravierenden Folgen für das Image des Unternehmens und die empfindlichen Geldstrafen aus sich verschärfenden Datenschutzbestimmungen sind nicht absehbar.

Unter „Löschen“ versteht das dauerhafte und unwiderrufliche Unkenntlich machen von Daten. Daten werden dann als unkenntlich angenommen, wenn die Informationen nicht länger aus den ursprünglich gespeicherten Daten gewonnen werden können und eine weitere Verarbeitung somit nicht mehr möglich ist.

Wie stellt man sicher, dass verkaufte oder geleaste Datenträger für andere Personen nach der Weitergabe nicht mehr lesbar? Was macht man mit defekten Datenträgern, auf die man nicht mehr zugreifen kann?

Der Löschservice der sidave GmbH aus Berlin bietet die professionelle Datenlöschung als Dienstleistung an. Mit vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnologie BSI zugelassener Soft- und Hardware garantiert sidave die vollständige und sichere Entfernung aller Daten, auch auf defekten Datenträgern.

Datenträger müssen nicht ungelöscht das Haus verlassen!

Mit dem sidave-Löschmobil löschen wir vor Ort, im Beisein des Verantwortlichen.

sidave bietet revisionssichere Löschberichte mit detaillierten Angaben zur Hardware, dem gelöschten Medium und dem Verantwortlichen als Nachweis für die erfolgreiche Löschung.

Datenlöschung mit sidave  |  sicher – vollständig – nachweisbar