Sicherheit im E-Mail-Marketing: Was Sie beim Versand zu beachten haben

Das Email-Marketing auch in Zeiten von Facebook und anderen sozialen Netzwerken das erfolgreichste Werbemittel im Internet ist, liegt nicht zuletzt an der enormen Zielgruppenrelevanz und den geringen Streuverlusten. Um nicht rechtliche Grauzonen zu betreten, sind einige Hinweise zu beachten.

In vielen Ländern gilt, dass der Endverbraucher explizit einer Kontaktaufnahme per E-Mail zustimmen muss. Ein Newsletter oder andere über diesen Kanal verschickten Marketingkampagnen bedürfen einer Einwilligung, da sich der Versender bei Missachtung strafbar machen kann. Die genaue Protokollierung der Einwilligungsbestätigung sollte in jedem Fall festgehalten werden, da nur in einem solchen Fall bewiesen werden kann, dass die Kontaktaufnahme nur nach ausdrücklicher Genehmigung des Kunden erfolgte. Es ist zwingend, so wenige Daten wie nötig vom Kunden zu erheben. Die anonyme Nutzungsmöglichkeit sollte so ausgebaut sein, dass der Nutzer nur mit Eingabe seiner E-Mail-Adresse und ohne Angabe personenbezogener Daten einen Newsletter erhalten kann. Bedenken Sie, dass dem Konsumenten jederzeit die Möglichkeit eingeräumt werden muss, sich aus dem E-Mail-Verteiler austragen zu können. In den meisten Fällen reicht eine Angabe am Ende der Nachricht.

Die für Produktvorstellungen oder zu anderen Zwecken verwendeten Bilder dürfen nur dann verwendet werden, wenn der jeweilige Urheber ein entsprechendes Nutzungsrecht eingeräumt hat. Es sollte darauf geachtet werden, dass auch die gewerbliche Nutzung der Bilder gestattet ist. Die Preisangabenverordnung soll sicherstellen, dass Versand- und Lieferkosten korrekt angegeben werden und dies für den Endverbraucher nicht zu verwirrend erscheint. Die gesetzliche Mehrwertsteuer muss in jedem Fall mit ausgezeichnet sein. Dem Endverbraucher soll so die Möglichkeit gegeben werden, die Preise von verschiedenen Herstellern vergleichen zu können.

Eine Impressumpflicht, wie sie in vielen Ländern für Onlineauftritte vorgeschrieben ist, besteht auch im Rahmen des Newsletters, da es sich um einen Telemediendienst handelt und personenbezogene Daten des Versenders zwingend angegeben werden müssen.

Die für eine ausreichende Sicherheit des Endverbrauchers festgelegten Regeln sind beim Versand von E-Mail-Marketingkampagnen unbedingt einzuhalten und führen zu mehr Transparenz, Wettbewerb und Glaubwürdigkeit beim Kunden. „Die Nutzung von E-Mail-Marketing hat auch in den letzten Jahren einen Aufschwung erlebt und ist eigentlich nicht zu ersetzen. Für die Versender ist es wichtig, sich an Verhaltensregeln und Vorschriften zu halten und es ist gut, dass diese vom Gesetzgeber festgeschrieben wurden,“ so Beat Hofstetter, Eigentümer der insyma AG, einem Beratungsunternehmen aus der Schweiz.