Gestern ging es um einen konkreten Fall. Heute geht es um die Struktur.
Eine Aufsichtsbehörde rechtfertigt ihre Existenz nicht durch Berichte oder Telefonstatistiken. Sie rechtfertigt sich durch Wirkung.
Wirkung bedeutet z.B. zeitnahe Entscheidungen. Klare rechtliche Bewertungen. Spürbare Eingriffe. Sichtbare Sanktionen. Steuerungswirkung für den Markt. Wenn Beschwerden monatelang unbearbeitet bleiben, entsteht ein strukturelles Problem.
Nicht, weil einzelne Mitarbeiter untätig wären. Sondern weil das System offenbar nicht so aufgestellt ist, dass es wirksam eingreifen kann.
Die entscheidende Frage lautet daher nicht emotional, sondern funktional: “Welchen Unterschied macht die Behörde für den konkreten Betroffenen?”. Wenn Verfahren lange ruhen, ändert sich an der Datenverarbeitung nichts. Die Verarbeitung läuft weiter. Geschäftsmodelle skalieren weiter. Profile verdichten sich weiter. Zeit wird zum Machtfaktor.
Eine Aufsicht, die zeitlich verzögert handelt, verliert faktisch Steuerungskraft. Das führt zu einer unbequemen, aber sachlichen Überlegung der Art, ob der hessische Datenschutz strukturell ausreichend dimensioniert ist, um digitale Geschäftsmodelle wirksam zu kontrollieren?
Oder verwaltet er Beschwerden im Rhythmus klassischer Verwaltung, während die digitale Realität exponentiell wächst? Eine Behörde kann überlastet sein. Sie kann unterfinanziert sein. Sie kann politisch nicht ausreichend ausgestattet sein. Aber wenn diese strukturellen Defizite nicht offen benannt werden, entsteht ein anderes Problem. Es entsteht der Eindruck von Kontrolle, ohne dass effektive Kontrolle stattfindet.
Und das ist gefährlich. Denn eine scheinbar funktionierende Aufsicht beruhigt Politik und Öffentlichkeit, während sich Machtverhältnisse im Hintergrund weiter verschieben. Datenschutz ist kein Verwaltungsornament, sondern eine Kontrollinstanz mit Durchsetzungsauftrag.
Wenn dieses Instrument stumpf wird, muss man die Frage stellen dürfen, ob die derzeitige Ausgestaltung noch ausreicht.
Nicht polemisch. Nicht persönlich. Sondern funktional. Eine Aufsichtsbehörde existiert, um Wirkung zu entfalten. Wenn Wirkung ausbleibt, entsteht ein Legitimationsproblem. Und genau an diesem Punkt stehen wir.

