Verbotene Trojaner und der §202c StGB

Seit 1986 knacken Geheimdienste eigentlich keine geheimen Schlüssel mehr. 1986, ein Jahr nach meinem Abitur, kam Dirt auf den Markt. Damals von der amerikanischen CIA beauftragt, schuf ein US-amerikanisches Privatunternehmen die Software namens „Dirt“. Die CIA streitet dies natürlich ab. Sie behauptet das Unternehmen hätte es frei entwickelt und ihr dann angeboten. Wie auch immer. Dirt war geboren. Dirt, manche nannten es auch Dirty, konnte sehr einfach auf einem fremden Computer installiert werden, ohne dass sein Benutzer es merkte. Danach war der komplette Computer transparent und ein CIA-Mann konnte alles lesen, und mehr. Heute sind 25 Jahre seit Dirt vergangen.

Heute gibt es den Bundestrojaner von der Firma DigiTask. Bestückt und bespickt mit illegalen Funktionen. Wissentlich wurden diese seitens des Unternehmens angeboten. In Dokumenten die Wikileaks angeboten wurden, lobt DigiTask ausdrücklich verbotene Anwendungen und nennt sie „forbidden features“. Nach der Installation des Trojaners können diese „forbidden features“ nachgeladen werden, als kleiner Patch sozusagen, ganz harmlos.

Nun versuche ich einmal eine Relation zu ziehen, von dem was Bundesbehörden wie das BKA mit diesen Programmen machen können (es hindert ja nichts an der Installation der verbotenen Funktionen), und einfachen Leuten, die keine GEZ-Gebühren zahlen möchten, weil sie mit Ihrem Fernsehgerät gar kein Fernsehen und nur Videos schauen, wie alle behaupten. Hier sagt die GEZ, unterstützt durch deutsches Recht ganz klar. Weil die einfachen Leute die Möglichkeit hätten mit dem eingebauten Empfänger Fernsehen zu schauen, dem Computer oder dem iPhone ( über Internet), müssen sie auch GEZ-Gebühren zahlen, auch, wenn sie wirklich nur Videos schauen. Wie verhält sich das mit Digitask’s  Dirt, dem BKA und dem §202c StGB? Hier fällt ganz klar ins Auge die Relation zwischen GEZ – Videos schauen – Empfangsteil im Fernseher, und BKA – gesetzeskonformer Bundestrojaner – forbbiden features. Wenn eine organisatorische Regelung (ich schaue nur Videos und kein Fernsehen) bei der GEZ nicht ausreichend ist, so KANN, DARF UND MUSS ES BEIM BKA UND DEM EINSATZ VON SOLCHEN WAFFEN AUCH KEINE REINE ORGANISATORISCHE SCHWELLE GEBEN, SONDERN ES MUSS EINE SEHR HOHE TECHNISCHE SCHWELLE ÜBERWUNDEN WERDEN MÜSSEN, nach richterlichem Beschluss.

Es wurde ein Trojaner gebaut. Legal nach dem Gesetz…das ist schon ein Scherz……man nehme das einmal so hin, nennen wir ihn gesetzeskonformer Trojaner. Herr Ziercke vom BKA beteuert, dass die vom BKA verwendete Software über keine Nachladeversion verfüge. Jetzt könnte man natürlich gerechterweise fragen, wie schlau sind die Köpfe beim BKA? Da muss das BKA uns schützen in der muslimischen Terrorlage und gegen die Rechten aus Zwickau, dann gibt es auch noch eine Software, die über das gestzeskonforme Maß hinaus spionieren kann, und dann sagt unser Chef des BKA, wir setzen die  Zusatzfeatures nicht ein, weil wir beim BKA nur mit fairen Mitteln kämpfen? Das ist wirklich glaubwürdig. Doch leider sind auch 3% aller BKA-Beamte kriminell (es ist die ganz normale 3%-Statistik)! Einer meiner Freunde war bei einem LKA. Als ich jung war, und wissen wollte, wer welches Auto fährt, merkte ich mir nur das Nummernschild als der- oder diejenige losfuhr, dann rief ich ihn an, und wußte am nächsten Morgen, wer das war.

Das war nur jemand vom LKA. Jetzt stelle ich mir vor, Herr Zierke wäre mein Freund beim BKA gewesen? Na gut, egal. Sitzen der Geschäftsführer und der Entwickler von DigiTask schon in U-Haft frage ich mich? Hat Herr Zierke schon den Staatsanwalt informiert? Zeigt er DigiTask nicht an, weil er selbst der Auftraggeber war? Zeigt er DigiTask nicht an, weil er damit seine Kollegen anzeigt? Auf was wartet er? Das ist wie Kinderpornographie, wie Rassismus, die Planung einer kriminellen Straftat. Lesen Sie selbst:

Wer eine Straftat nach §202a oder §202b vorbereitet, indem er  Passwörter oder sonstige Sicherungscodes, die den Zugang zu Daten (§ 202a Abs.2) ermöglichen, oder Computerprogramme, deren Zweck die Begehung einer solchen Tat ist, herstellt, sich oder einem anderen verschafft, verkauft, einem anderen überlässt, verbreitet oder sonst zugänglich macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. §149 Abs. 2 und 3 gilt entsprechend.

Im Falle DigiTask hört man davon nichts. Als wir als Pentester verboten bekamen unsere Penetrationstests für Kunden im Auftrag durchzuführen, um Sicherheitsschwachstellen auf Kundensystemen zu entdecken, mussten wir das anfangs alle einstellen, weil keiner nach StGB 202c verdonnert werden wollte. Heute gelten scheinbar andere Maßstäbe. Oder DigiTask ist wirklich eine Abspaltung, eine Gründungsfirma des BKA, sowas gibt es sehr oft. Das BKA schreckt niemals davor zurück Firmen zu gründen und zu etablieren, die solche Aufträge erledigen. Das war schon immer derart gestaltet, und es ist erfolgreich… Und wenn man nicht gleich möchte, dass es in der BRD auffällt, verlagert man solche Unternehmen natürlich in die Schweiz, oder zu den Österreichern. Die Schweiz ist neutral, und die Produkte sind es dann auch, wird suggeriert. Wie falsch. Es steckte schon oft der deutsche Geheimdienst hinter Produkten aus der Schweiz.

Ein anderes Unternehmen, wie das Unternehmen Elaman hat sich spezialisiert auf …ich finde es immer wieder lustig…“achtung“….legale Telekommunikationsüberwachung. FinSpy heißt deren Baby. Zu kaufen für 89,95 Euro. Für 89,95 Euro kann man exzessiv in fremde Rechnersysteme eindringen. Schreiben Sie an info@elaman.de und bestellen Sie noch heute. Zahlung ausschließlich per Kreditkarte.

DigiTask verkauft den Bundestrojaner übrigens für 99,95 Euro. Im Gegensatz zu Elaman akzeptieren die auch die Summe in Briefmarken info@digitask.de . Mit FinSpy bekommen Sie einen Echtzeitzugang zu auch verschlüsselten Daten. Behaupte ich doch schon lange. Niemand knackt mehr Schlüssel. Also die meisten vom BKA sind auch von ihrem Intellekt dazu gar nicht in der Lage.

Und so referenziere ich auf Herrn Funks Artikel https://sectank.net/?p=2549 „Ethik im Geschäft mit der IT-Sicherheit – der Fall Blue Coat“…und behaupte, das deutsche Unternehmen keinen Tick besser sind. FinSpy wurde im Gebäude der Staatssicherheit in Kairo nach dem Tod von Mubarak gefunden. Elaman ist rund um den Globus aktiv. Im Libanon, Agypten, den VAE, die Gruppe Elaman macht mittlerweile über 200 Mio Umsatz.

Auch Utimaco aus Oberursel macht international Werbung für eigene Produkte.  Utimaco stand ähnlich wie Blue Coat im Visier der Beobachter und Kritik, weil Utimaco Überwachungstechnik an Syrien’s brutalen Geheimdienst geliefert haben soll. Utimaco behauptet Wikileaks lege in der Darstellung falsch.

Und zuguterletzt müssen wir auch noch über Siemens sprechen. Seit dem Laptop als Gastgeschenk für den bösen Diktator, mit dem man den bösen Diktator komplett belauschen konnte, ist Siemens mittlerweile so weit, dass es Systeme entwickelt hat, die Massendaten verarbeiten können, um so z.B. per Gesichtserkennung Demonstranten aus großen Personengruppen zu identifizieren. Siemens hatte das System schon vor einigen Jahren Griechenland angeboten, wobei der Datenschutzbeauftragte mit seinem kompletten Gremium zurücktrat, weil der Polizeipräsident Griechenlands das System bei einer Großdemo einsetzen wollte.  Ein weiterer Käufer war der Iran, in der Zeit vor der blutigen Niederschlagung der grünen Revolution.

Wenn es Systeme wären, mit denen man wieder Millionen von Juden umbringen würde, deutsche Firmen würden es vermutlich liefern. Sie meinen die Behauptung ist zu krass? Nein. Es ist untertrieben. Deutschland lernt nichts aus seiner Geschichte. Profitgeil ohne Hirn die einen, denn sie wissen gar nicht, was sie den Menschen antun. Verlogen die anderen ganz nach dem Motto : “ mer hänn nur die Version ohne die üble Funktione, ich schwör….“ Das ist schlimm Herr Zierke!