Regierung, JUM, Generalstaatsanwalt. Boshaft oder dumm? Zur Vorratsdatenspeicherung…

Für wie dumm halten uns das Justizministerium und die Bundesregierung? Die Debatten der Finanzkrise dienten den Regierungsfraktionen scheinbar als Ablenkung der Bürger, um am Mittwoch, dem 26.10 schnell heimlich durch die Reform des Telekommunikationsgesetzes  die Vorratsdatenspeicherung quasi zu beschließen. Wenn Gesetze durch diese Regierung in diesem Tempo beschlossen werden, so kann das nur DER QUALITÄT schaden. Wenn bei eigenen Projekten schon so schlampig verfahren wird, wie arbeitet diese Regierung dann bei den großen internationalen Dingen, wie der Finanzkrise ?

Die Abstimmung sei ungültig schreiben die großen Zeitungen, da sich die Oppositionspateien überrumpelt fühlten. Die Oppositionsparteien legten Beschwerde beim Ältestenrat ein. Gott sei Dank gibt es das Instrument einer Opposition in unserem Lande. Das muss man sich vor Augen halten. In anderen Ländern ist das nicht so.

177 Seiten Gesetz wurden den Abgeordneten quasi nur Stunden vor der Abstimmung zur Verfügung gestellt.  Viele Fragen sind offen? Wie lange dürfen Provider die Datensätze aufbewahren? 3 Monate nach Rechnungszustellung oder länger? Auf welche Daten dürfen Strafermittler zugreifen?

Es kam noch viel schlimmer. Dienstag Abend erhielten die Abgeordneten einen geänderten Entwurf, in dem die Speicherfrist komplett gestrichen war. Somit können die Daten unbegrenzt gespeichert werden. Das war ein Deal zwischen der Regierung, dem Justizministerium und der Generalstaatsanwaltschaft. Hatte das Bundesverfassungsgericht in seinem letztem Urteil ein Riegel vor die Vorratsdaten geschoben, versucht es die Generalstaatsanwaltschaft über die Rechnungsdaten. Wenn die Ermittler die Rechnungsdaten erhalten, so haben Sie auch die Verbindungsdaten, da Rechnungsdaten auch Funkzellendaten enthalten.

Das Justizministerium ließ verlauten, dass die Speicherung der Daten zu Abrechnungszwecken nur so lange erfolgen dürfe, wie es erforderlich sei. Dies sei die gleiche Rechtslage wie vorher.

Ist das nun Boshaftigkeit oder Dummheit ?

Frau Leutheusser-Schnarrenberger scheint ohnehin des öfteren zu schludern. Als Beispiel sei ihre Auswahl des Herrn Schmalzl als Nachfoger der Generalbundesanwaltin Frau Harms genannt. Von mangelnder Qualifikation schrieb der Spiegel in seiner 38.Augabe 2011, so die Generalbundesanwälte der Länder, und der Dienstälteste Generalbundesanwalt Rautenberg aus Brandenburg. „Wir werden in dem Falle, dass Herr Schmalzl der Nachfolger wird, ihn nicht zu unseren Jahrestagungen der Generalstaatsanwälte der Länder einladen“.

Das ist bitterstes Sandkastenniveau.