Urteil des Verfassungsgerichts zur Einschränkung der Datennutzung

SecTank begrüßt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das Regelungen des Telekommunikationsgesetzes zur Speicherung und Verwendung von Telekommunikationsdaten für teilweise verfassungswidrig erklärt.

Das gestrige Urteil hat das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Bürger in unserem Land gestärkt. Der Zugriff auf PIN-Nummern, Passwörter und Nutzerdaten wird Ermittlern viel zu leicht gemacht. In den meisten Fällen gibt es nur noch organisatorische Schwellen um auf diese Daten, bzw. Standardabhörschnittstellen zuzugreifen.

Nun muss einvernehmlich geklärt werden, wie man einerseits dem notwendigen Interesse der Strafverfolgungsbehörden Rechnung tragen kann und andererseits das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Bürger bewahren kann.