Die Verbraucherzentrale Hessen warnt Smartphone-Nutzer vor Abofallen

Die Verbraucherzentrale Hessen warnt Smartphone-Nutzer vor Abofallen, die durch Apps ausgelöst werden können. Vor allem kostenlose Apps können mit Werbeschaltflächen versehen sein, die den Verbraucher in eine Abofalle locken, heißt es dort. Häufig soll schon durch das bloße Anklicken der Werbeschaltfläche ein solcher Abovertrag zu Stande gekommen sein.

Und so soll es funktionieren: Der Verbraucher wird auf eine WAP-Seite geleitet. Dann wird automatisch die MSISDN (Handynummer) der SIM-Karte an den Betreiber der Seite (Drittanbieter) gesendet. Mit dieser Nummer kann er dann über den Mobilfunkanbieter das kostenpflichtige Abo in Rechnung stellen. Der Verbraucher erfährt erst mit der Mobilfunkrechnung, dass er angeblich einen Abovertrag abgeschlossen haben soll.

Dem Verbraucher bleiben zwei Möglichkeiten. Entweder er bezahlt die Rechnung und versucht die Gebühr wieder zurück zu erstreiten, da zumindest durch das Anklicken eines Werbebanners rein rechtlich gesehen noch kein Vertrag zustande gekommen ist. Dies kann aber schwierig werden, da der Drittanbieter möglicherweise schwer ausfindig zu machen ist.

Oder er lässt das Inkasso für Drittanbieter nachträglich sperren. Dies bieten zurzeit T-Mobile und Vodafone über einen Anruf bei der Hotline an.

Eine weitere Option wäre das präventive Sperren von Drittanbietern durch den Mobilfunkteilnehmer. Dann sind diese Dienste aber generell nicht nutzbar, was für die meisten privaten iPhone- und Android-Nutzer vermutlich wenig akzeptabel erscheint.

Unternehmen, die ihren Mitarbeitern Smartphones zur Verfügung stellen, sollten sich zu dieser Thematik Gedanken machen. Dasselbe gilt natürlich auch für Eltern…

Link: www.verbraucher.de