USA: Patriot Act und Cloud Computing – paßt das zusammen?

Von Dr. Axel Spies, Rechtsanwalt

Der  berühmt-berüchtigte Patriot Act (PA) ist hier in Washington ziemlich in die Vergessenheit geraten – verglichen mit anderen politisch aufgeladenen Themen. Am 27. Mai hat ihn der Kongress für 4 Jahre verlängert.  Zur Erinnerung: Der PA ist eine direkte Reaktion auf die Terroranschläge am 11. September 2001 und die wenig später erfolgten Milzbrand-Anschläge. Der PA dient grundsätzlich dazu, die Ermittlungen der Bundesbehörden im Fall einer terroristischen Bedrohung zu vereinfachen. Hierzu werden bestimmte, auch die Grundrechte betreffende bislang gültige Gesetze eingesetzt.

Gegenüber seiner Ursprungsfassung hat sich der PA in einigen Punkten zugunsten der Bürger verändert. Nachdem ein Bundesrichter einige Punkte als verfassungswidrig befand, wurde die Praxis des National Security Letter (NSL) dahingehend verändert, dass Unternehmen, die mit diesem Dokument zur Vorlage von Daten gezwungen werden, sich nun juristisch dagegen wehren können. Dies war zuvor nicht möglich, da Betroffenen unter Androhung von Strafe eine Schweigepflicht bzw.  Redeverbot ( “Gag Order”) auferlegt.

Aus europäischer Sicht bedeutet das: wenn die Daten einmal in den USA sind, fallen sie theoretisch unter den PA.  Im Moment wird wieder heftig diskutiert, ob die PA etwa ein Nachspüren des Gebrauchs von Mobiltelefonen ermöglicht.

Es gibt viele Stimmen zu einer Reform des PA den USA, aber im Moment ist der Kongress mit anderen Dingen beschäftigt. Interessant: Manche Provinzen (Nova Scotia, British Columbia) in Kanada erlauben unter engen Voraussetzungen keinen Datenexport ihrer Behörden z.B. im Wege des Outsourcing in die USA, die damit dem PA unterfallen können. Ansonsten scheit die Gefahr, das der PA anwendbar ist, kein Hinderungsgrund für einen Datentransfer nach dem internationalem Datenschutzrecht zu sein.